Rechte und Pflichten von Azubis: Lohnsteuer und Sozialversicherungsausweis

Sind Azubis noch ledig, zieht der Arbeitegeber Lohnsteuer nach der Steuerklasse I von der ausbildungsvergütung ab, wenn sie mindestens 984 Euro pro Monat beträgt.

Den Sozialversicherungsausweis stellt die gesetzliche Rentenversicherung aus. Die vom Azubi gewählte Krankenkasse beantragt ihn.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger 09.08.2016

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