Rechte und Pflichten von Azubis: Probezeit

Die Probezeit beträgt mindestens einen, höchstens vier Monate. In dieser Zeit können sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Azubi ohne Angabe von Gründen - schriftlich - kündigen. Danach kann dem Auszubildenen nur noch bei schweren Verstößen (Beispiel: Diebstahl) gekündigt werden. Er selbst hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn er einen anderen Beruf erlernen will.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, 09.08.2016

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