Arbeitsrecht: Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit
Putzmunter am Bahnhof
Ein Arbeitgeber ist berechtigt, einem Mitarbeiter fristlos zu kündigen, wenn er ihm nachweisen kann (oder zumindest einen „nicht zu widerlegenden Verdacht“ vorträgt), dass dieser seine Arbeitsunfähigkeit lediglich vortäuscht. Der Mitarbeiter kann dem entgegensetzen, dass er eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kann. Bezweifelt der Arbeitgeber dieses Attest (hier, weil ein Mitarbeiter den „kranken“ Kollegen „putzmunter“ am Bahnhof gesehen hat, wie der sich mit Proviant für einen „Wochenendtrip“ eingedeckt hat), so darf er den Medizinischen Dienst einschalten.
Hier beließ es der Arbeitgeber dabei, seine Beobachtungen und Verdachtsmomente anzuführen – ohne einmal ernst zu machen und die häufigen Arbeitsunfähigkeitszeiten nachprüfen zu lassen. Seine Kündigungen wurden sämtlich zurückgewiesen (Hessisches LAG, 18 Sa 695/12).
(Quelle Kölner Stadt-Anzeiger, 24.05.2016)