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Rechte und Pflichten von Azubis: Pausenregelung

Auch Pausen sind im Jugendschutzgsetz geregelt: 30 Minuten, wenn bis zu sechs Stunden gearbeitet wird, 60 Minuten bei längeren Arbeitszeiten. Jede Pause beträgt mindestens 15 Minuten.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, 09.08.2016

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